Schöffenwahl 2023

Der Rat der Stadt Stadthagen schlägt doppelt so viele Kandidat*innen vor, wie an Schöff*innen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöff*innen.

Gesucht werden Bewerber*innen, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöff*innen gewählt werden. Schöff*innen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

 Das verantwortungsvolle Schöff*innen-Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsver-mögen. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. 

Weitere Informationen zum Schöffenamt finden Sie auf www.schoeffenwahl.de.

Interessent*innen für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene können sich bewerben bis zum 24.02.2023 bei der Stadt Stadthagen, Büro des Bürgermeisters, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, Tel.: 05721/782-145, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.